Eine hocheffiziente Verwaltung ist zentrale Voraussetzung, um Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten und zu unterstützen. Für mehr Bürgerfreundlichkeit und ein schnelles und flexibles unternehmerisches Handeln senkt das Land die Bürokratiekosten und reduziert die Bearbeitungszeiten. Um die behördlichen Prozesse weiter zu optimieren, werden vor allem die IT-Systeme der Verwaltung weiter vernetzt und standardisiert. Dies umfasst die Einführung weiterer onlinebasierter Antragssysteme.
Mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ hat das Land einen Masterplan für digitales Verwaltungshandeln und die weitere Verwaltungsmodernisierung vorgelegt.
Die hessische E-Government-Strategie fußt auf:
- E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft,
- E-Administration – Innere Optimierung der Verwaltung und
- Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen.
Abb. 2: Dreiklang der hessischen E-Government-Strategie Digitale Verwaltung 2020
[Quelle: HMdF]
Das notwendige rechtliche Fundament wird mit dem Gesetz zur Förderung und zum Schutz der elektronischen Verwaltung in Hessen (Hessisches E-Government-Gesetz – HEGovG) geschaffen. Wesentliches Ziel ist es, durch den Abbau rechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und so die Verwaltung effektiver, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Dies gibt Rechtsklarheit und setzt zugleich neue Impulse für das E-Government in Hessen. Das HEGovG orientiert sich an dem vom Bund beschlossenen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG).
Unter www.egovernment.hessen.de informiert die Landesregierung ausführlich zu den zentralen E-Government-Aktivitäten in Hessen.