Ein funktionierender Telekommunikationsmarkt ist die Grundlage für die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft. In Deutschland hat sich seit einem guten Vierteljahrhundert in Folge der sogenannten Postreform ein wettbewerblicher Telekommunikationsmarkt herausgebildet, der Innovationen hervorgebracht hat, Anreize für Investitionen privater Telekommunikationsunternehmen bietet und ein gutes Verbraucherpreisniveau ermöglicht.
Stand zu Beginn der Liberalisierung die Förderung des Wettbewerbs im Vordergrund, wird nun zunehmend über eine flächendeckende Verbesserung des Netzes nachgedacht. Dies betrifft insbesondere das Anschlussnetz; im Rahmen von Breitbandstrategien von Bund und Ländern werden Maßnahmen ergriffen, die eine Anschlussnetzoptimierung auch im ländlichen Raum ermöglichen. Durch kommunales Engagement ist der Telekommunikationsmarkt um regionale öffentliche Eigentümer eines passiven Netzes als Akteure erweitert worden.
Der Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen findet vor allem bei Diensten, dem Betrieb und den Infrastrukturen statt. In Märkten, in denen sich kein nachhaltiger Wettbewerb entwickelt hat und in denen Marktbeherrschung vorliegt, werden die marktbeherrschenden Unternehmen zum Nutzen der Kunden so reguliert, dass sie Wettbewerbern eine Mit-Nutzung ihres Netzes ermöglichen müssen.
Durch die Digitalisierung stehen klassische Telekommunikationsdienste zunehmend im Wettbewerb zu Angeboten von Internetplattformen, die nicht immer dem selben Rechtsrahmen unterliegen. Hessen strebt einen grundsätzlich gleichen Rechtsrahmen für funktional gleiche Dienste an.
Fünf Richtlinien der Europäischen Union [1], ergänzt durch weitere Regelungen, bilden den Kern des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Die nationale Gesetzgebung im Telekommunikationsbereich erfolgt durch den Bund. Die Länder gestalten dabei in verschiedenen Gremien die Spielregeln des Telekommunikationsmarkts engagiert mit. Hessen ist dabei auf vielen Ebenen mit zahlreichen Maßnahmen aktiv.