Leistungsfähige Breitbandnetze sind ein entscheidender Faktor im nationalen und internationalen Standortwettbewerb der Regionen und für die Schaffung der Gigabitgesellschaft. Ziel des Landes ist es, die Spitzenposition unter den deutschen Flächenländern bei der Breitbandversorgung auszubauen.
Ziel 2018
Hessen gehörte zu den ersten Ländern, die für die Entwicklung flächendeckender leistungsfähiger Zugangsnetze (Next Generation Access /NGA) institutionelle Strukturen und operative Programme entwickelt hatten.
Um einen flächendeckenden Ausbau der NGA-Netze in Hessen zu gewährleisten und dort zu unterstützen, wo der Markt nicht ausbaut, wurde im Jahr 2010 „Die hessische NGA Strategie“ veröffentlicht und seitdem im kontinuierlichen Dialog mit den Stakeholdern in Hessen weiterentwickelt.
Auf Basis der Strategie wurden die Grundlagen, die Organisation sowie die notwendigen Instrumente für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen geschaffen, mit denen marktgetriebene Aktivitäten durch Prozessmoderation verstärkt und kommunale Ausbauvorhaben für eine flächendeckende NGA-Versorgung in allen hessischen Landkreisen initiiert wurden.
Ein zentrales Instrument der hessischen NGA-Strategie ist das für den kommunalen NGA-Ausbau entwickelte Darlehens- und Bürgschaftsprogramm. Basierend auf der Bundesrahmenregelung Leerrohre, hat das Land zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bereits 2011 ein durch das Land abgesichertes Darlehensprogramm für den Breitbandausbau in Hessen aufgelegt. Das Programm mit einem Volumen von 350 Mio. Euro bildete den Ansatzpunkt für erfolgreiche Ausbauprojekte und hat eine Anreizfunktion für den marktgetriebenen Ausbau ausgeübt. Weitere Förderprogramme für Ausbau, Beratung und administrative Strukturen ergänzen das Portfolio.
Eine wichtige Grundlage für das Engagement der Kommunen und kommunalen Unternehmen im Breitbandausbau war eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Durch Wegfall des Subsidiaritätsprinzips für den Breitbandausbau in § 121 HGO wurde das kommunale Engagement erleichtert.
Weitere wichtige Elemente des hessischen Modells sind regionale Breitbandberater, die Beförderung von kreisweiten oder landkreisübergreifenden kommunalen Breitbandprojekten, der Aufbau eines hessischen Breitbandinformationssystems (hesbis), die Berücksichtigung von Naturschutzaspekten beim Breitbandausbau [1], Beratung und Wissenstransfer über die Website www.breitband-in-hessen.de sowie begleitende Stakeholder-Konferenzen wie der Hessische Breitbandgipfel [2] und themenspezifische Workshops.
Als Ausbauziel wurde in der Fortschreibung der hessischen NGA-Strategie [3] im Jahr 2013 eine flächendeckende Versorgung oder Versorgungsperspektive mit schnellem Internet für Hessen bis Ende des Jahres 2018 festgelegt. In der Kombination aus marktgetriebenem und gefördertem NGA-Ausbau konnten hier in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt werden.
Mitte des Jahres 2015 bestand bereits für 70,7 Prozent der hessischen Haushalte eine Versorgungsmöglichkeit mit Internetanbindungen von 50 Mbit/s oder mehr. Im Vergleich mit anderen Flächenländern hat Hessen damit bereits eine sehr gute Durchdringung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen.
In allen hessischen Landkreisen wird der weitere NGA-Ausbau zügig vorangetrieben. Der landkreisübergreifende Ausbau in Nordhessen (NGA-Cluster Nordhessen) wurde mit dem „European Broadband Award 2015“ der EU-Kommission ausgezeichnet.
Mit Blick auf weiter wachsende Bedarfe verschiedener Nutzergruppen integriert Hessen nun konkrete Anforderungen und Bedarfe der verschiedenen Handlungsfelder der Digitalstrategie in das Zielsystem des Breitbandausbaus. Konkret geht es dabei um die Anforderungen aus den Handlungsfeldern Bildung, Verwaltung, Industrie, Handel und Dienstleistung, Verkehr, Energie, Gesundheit, Wohnen und Leben an den Ausbau höherwertiger oder mobiler Breitbandanschlüsse.
Damit steht der gesamtgesellschaftliche Nutzen von Breitbandinfrastrukturen im Fokus der hessischen Breitbandstrategie. Sie zielt nicht nur auf den Erhalt regionaler Wirtschaftsstandorte und die Kommunikationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ab, sondern unterstützt die Weiterentwicklung sozialer Versorgungsstrukturen in ländlichen Gebieten und sichert diesbezüglich nachhaltig gleichwertige Lebensbedingungen in Hessen.
Der Ausbau der Festnetze und der mobilen Netze ist dabei gleichrangig für verschiedenartige, aber auch sich ergänzende Anwendungen zu betrachten. Der Ausbau der Festnetze schafft die Basis für hohe und ultrahohe Bandbreiten bei den stationären Anwendungen der digitalen Welt. Neben dem generellen Trend einer verstärkten mobilen Kommunikation, spielt die Verfügbarkeit mobiler Konnektivität für die Produkt- und Prozessinnovationen und die Integration verteilter Intelligenz eine zentrale Rolle. Im Gesundheitsbereich ist sie z. B. für die Anbindung von Rettungsdiensten erforderlich. Im Verkehrsbereich ermöglichen mobile Breitbandanbindungen die Erfassung und Verteilung verkehrstechnischer Daten.
Für die touristischen Zentren in Hessen wie auch für den Tourismus auf dem Lande spielen sowohl der Ausbau der NGA-Netze als auch leistungsfähige mobile Datennetze und öffentliche WLAN-Angebote eine wichtige Rolle. Sie bilden die Grundlage für den Erhalt und Ausbau der Attraktivität der Region für Besucher aus dem In- und Ausland.
Darüber hinaus können stationär genutzte mobile Breitbandanbindungen übergangsweise einen Teilbeitrag zur Versorgung sonst schwer zu erschließender ländlicher Räume leisten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit den kommenden Mobilfunkstandards wie LTE-Advanced und nach 2020 auch 5G deutliche Steigerungen des Datendurchsatzes bei schnelleren Reaktionszeiten und geringerem Energieverbrauch erreicht werden. Daher strebt Hessen eine flächendeckende Breitbandversorgung für beide Netzarten an.
Entwicklung langfristiger Versorgungsziele:
Das hessische Vorgehen berücksichtigt die dynamische Entwicklung des TK-Marktes und zielt auf die bedarfsgerechte und vorwiegend marktgetriebene Weiterentwicklung der ab 2018 zur Verfügung stehenden Netze. Nach Erreichung der Flächendeckung 2018 wird aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zunächst die Nutzung der optimierten Netze im Vordergrund stehen. Die Realisierung der ultraschnellen Breitbandnetze in Hessen wird dabei stufenweise erfolgen: Primär wird die ultraschnelle Versorgung durch den weiteren Ausbau vorhandener Netzinfrastrukturen unter Einsatz innovativer Techniken durch die Marktakteure erfolgen. Dieses Vorgehen schließt alle geeigneten Technologien ein.
Die Investitionen für die flächendeckende NGA-Versorgung bis 2018 stellen dabei die Grundlage für die langfristige Weiterentwicklung der Breitbandversorgung in Hessen dar. Die Investitionen der privaten Festnetzbetreiber, Kabelnetzbetreiber und Mobilfunknetzbetreiber ebenso wie der kommunale Ausbau der Kabelverzweiger (FTTC) für VDSL-Anschlüsse sind wichtige Meilensteine auf Hessens Weg in die Gigabit-Gesellschaft.
Die Einbindung der bestehenden Infrastruktur in die weitere Netzentwicklung schafft die Entwicklungsmöglichkeit einer auf ökologische und ökonomische Aspekte ausgerichteten Vorgehensweise zur Erreichung der Flächendeckung als langfristige Zielsetzung.
Wir erwarten bis zum Jahr 2020 eine marktgetriebene Versorgung für mehr als 60% der Haushalte im Anschlussnetz mit bis zu 400 Mbit/s. Auf Grundlage des marktgetriebenen Ausbaus wird das Land dort, wo ein Bedarf besteht, aber keine Marktversorgung erfolgen wird, den Ausbau ultraschneller Breitbandnetze gezielt unterstützen. Dabei werden im ersten Schritt Nutzergruppen mit besonderen Bedarfen in den Blick genommen. Im ersten Schritt sollen in Hessen insbesondere Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Gewerbegebiete direkt an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Konkrete langfristige Ziele zur Realisierung ultraschneller Breitbandnetze werden auf Basis von Gigabit- Studien der Landkreise und der Ergebnissen der Netzallianz Hessen entwickelt. Dabei steht das nachhaltige und bedarfsgerechte Vorgehen im Zentrum der Landesaktivitäten.
Auch längerfristig wird die ultraschnelle Versorgung im ersten Schritt durch den weiteren Ausbau vorhandener Netzinfrastrukturen und den Einsatz optimierter und innovativer Techniken erfolgen.
Ein wesentliches technisches Ziel ist es dabei, die Glasfaserkabel immer näher an alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Endnutzer heranzuführen. Daher sollen Gebäude oder Wohnungen dort, wo es wirtschaftlich darstellbar ist, direkt mit Glasfaser angebunden werden. Denn nur mit durchgängigen Glasfasernetzen können zukünftig Übertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gigabit/s und mehr im Up- und Download realisiert werden.
Hier ist der Bund gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Förderprogramme zu schaffen.